Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB der VITAVORTEX GMBH
(Stand: Juni 2003/März 2010)
1. GeltungsbereichDiese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
2. Vertragsschluss2.1 Unser im Internet oder in anderen Medien präsentiertes Produktangebot ist freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Der Abschluss des Kaufvertrages über unsere Produkte steht unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, insbesondere rechtzeitigen Belieferung durch unsere eigenen Zulieferer. Demgemäß behalten wir uns vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder von einem Vertragsabschluss mit dem Kunden Abstand zu nehmen, falls wir von unseren Zulieferern nicht bzw. nicht rechtzeitig beliefert werden. Wir werden den Kunden über eine etwaige Nichtverfügbarkeit des bestellten Produkts unverzüglich informieren. Den vom Kunden etwa bereits bezahlten Kaufpreis werden wir in diesem Fall unverzüglich zurückerstatten.
3. Eigentumsvorbehalt3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, den Teil der Sicherungsrechte freizugeben, der unsere gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt.
3.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Auch nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde gegenüber uns in Zahlungsverzug gerät.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferte Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, solange er hieran noch kein Eigentum erworben hat. Vor dem Übergang des Eigentums an den Kunden ist dieser ferner verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, uns den Wechsel seines (Wohn-) Sitzes bzw. des Sitzes seiner belieferten Niederlassung unverzüglich anzuzeigen.
4. Liefer- bzw. Leistungsfristen4.1 Liefer- bzw. Leistungsfristen und -termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich oder per Telefax vereinbart wurde. Liefer- bzw. Leistungsfristen verlängern sich und Termine verschieben sich um die Zeiten, in denen wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsfrist oder des Termins gehindert sind.
4.2 Erbringen wir eine fällige Leistung nicht, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, sofern er uns zuvor schriftlich oder per Telefax eine angemessene Frist zur Bewirkung der Leistung in Verbindung mit der Erklärung gesetzt hat, dass er die Annahme der Leistung nach dem erfolglosen Ablauf der Frist ablehnen werde. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Kunde die Leistung nicht mehr verlangen. Im Übrigen bestimmen sich die Voraussetzungen für die Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein dem Kunden wegen verzögerter Leistung etwa zustehender Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in seiner Höhe auf bis zu 100 % des Netto-Rechnungswertes der von der Verzögerung betroffenen Leistung begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten. Ein vom Kunden etwa erklärter Rücktritt vom Vertrag wegen verzögerter Leistung berührt nur das von der Verzögerung betroffene Vertragsverhältnis.
5. Vergütung, Zahlungsverzug5.1 Wir sind an die von uns angebotenen Preise 30 Tage ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gebunden.
5.2 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Werk (unter Ausschluss der Kosten für die Verpackung, den Transport und die Versicherung) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die Verpackung, den Transport und die Versicherung berechnen wir insgesamt bis zu EUR 7,00 (für Auslieferungen innerhalb Deutschlands) und EUR 17,50 € für Lieferungen nach Österreich sowie 35,00 € für Lieferungen die Schweiz. Diese Gebührensätze beschränken sich auf Lieferungen mit einem Gesamtgewicht von 5 kg. Wird dieses Gewicht überschritten, so gelten die Gebühren des jeweiligen Spediteurs.
5.3 Der Kaufpreis ist mit Ablauf von drei Wochen nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung unsererseits bedürfte. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Kreditverhältnisse des Kunden für eine Kreditgewährung nicht geeignet sind, können wir entweder Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen beanspruchen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigern. Wird dieses Verlangen nicht fristgerecht erfüllt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld während des Verzugs mit 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
6. Haftung für Sach- und Rechtsmängel6.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware (Nacherfüllung).
6.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur völlig geringfügigen Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit der Ware steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich oder per Telefax anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln der gelieferten Ware ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige. Beruht ein Mangel auf einer Fehlbedienung oder einem unsachgemäßen Gebrauch der Ware, so trägt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. Nachbesserung.
6.4 Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
6.5 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart, die dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht worden ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung unsererseits begründen keine Beschaffenheitsgarantie. Insbesondere ist damit kein rechtlich bindendes Heilversprechen verbunden.
6.6 Im Hinblick darauf, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsansprüchen genügen, räumen wir dem Kunden eine Gewährleistungsfrist von 10 Jahren ein (gerechnet ab dem Tag der Ablieferung der Ware beim Kunden). Nach Ablauf des vorbezeichneten Haftungszeitraums sind etwaige Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.
6.7 Trinkwasserwirbler der VV5 Classic-Serie (Baureihen von 1998 bis 2003) sind aus unbeschichteter Zinnbronze gefertigt. Diese Zinnbronze kann durch möglicherweise im Trinkwasser enthaltene organische Stoffe an der Oberfläche unserer Produkte braunes oder grünes Oxyd bilden. Hierbei handelt es sich nicht um Grünspan, sondern um ein für die Gesundheit des Menschen absolut ungefährliches Oxyd. Sollte es im Einzelfall zu einer solchen Ablagerung kommen, stellt diese lediglich eine optische Beeinträchtigung, nicht aber einen Produktmangel im rechtlichen Sinne dar. Mängelansprüche des Kunden bestehen insoweit daher nicht. Ist der Wirbler mit einem zusätzlichen DuranGlas ausgestattet, so gilt hier auf Grund der empfindlichen Silikon-Klebeverbindung zwischen Glas und Zinnbronze eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Anwendung, insbesondere der Montage des Produkts. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der dem Produkt beigefügten Bedienungsanleitung.
7. Haftung im Übrigen7.1 Für Schäden, die durch eine leicht fahrlässige, uns zurechenbare Pflichtverletzung verursacht werden, haften wir nur insoweit, als es sich dabei um einen nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden handelt, der unmittelbar durch die Pflichtverletzung herbeigeführt wurde. In diesem Fall ist unsere Haftung auf das Dreifache des Netto-Rechnungswertes der von der Pflichtverletzung betroffenen Leistung begrenzt. Ist die leicht fahrlässig verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks nicht von wesentlicher Bedeutung, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7.2 Die vorstehend unter Ziffer 7.1 enthaltenen Haftungsbeschränkungen umfassen auch etwaige Ansprüche des Kunden auf den Ersatz solcher Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt einer vertragsgemäßen Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.
7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen jedoch nicht etwaige dem Kunden zustehende Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7.4 Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. GefahrübergangSofern sich aus den mit dem Kunden im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die vom Kunden bestellte Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Sollte die Ware während der Versendung beschädigt werden oder der Inhalt des versandten Paketes nicht mehr vollzählig sein, hat der Kunde dies innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware gegenüber uns sowie gegenüber dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonstigen Versandperson schriftlich oder per Telefax unter konkreter Benennung des Mangels anzuzeigen. Wir werden uns dann umgehend zusammen mit dem Kunden um die reibungslose und zügige Abwicklung des Schadensfalles bemühen.
9. Aufrechnung, ZurückbehaltungDer Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen und auch nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
10. Schlussbestimmungen10.1 Für unsere vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ebenfalls keine Anwendung.
10.2 Änderungen und Ergänzungen des zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
10.3 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns wird München vereinbart. Ein sich aus der EuGVVO - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - etwa ergebender abweichender Gerichtsstand wird hiermit ausdrücklich ausge-schlossen.
10.4 Sollte sich eine einzelne Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages als unwirksam erweisen oder bei Vertragsdurchführung ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen.
VITAVORTEX GMBH MÜNCHEN