Funktions-Garantie
Unser oberstes Gebot: Ihre Zufriedenheit mit unseren Produkten

Wir unterliegen wie jeder Produzent einer Ware der Gewährleistungspflicht*. Darüber hinaus sichern wir unseren Kunden bei Beachtung der Pflegehinweise und sachgemäßer Handhabung eine langjährige Funktionsgarantie ab Kaufdatum zu.

Jedes Original-VITAVORTEX-Produkt trägt eine fälschungssichere Codierung und eine Seriennummer.

Lassen Sie sich beim Kauf eines unserer Produkte diese Seriennummer am Produkt** zeigen und lassen Sie sich diese auf Ihrer Garantieurkunde bestätigen. Nur so ist sicher gestellt, daß Ihnen bei möglichen Gewährleistungsansprüchen statt einer Nachbesserung ein sofortiger Produktaustausch gewährt werden kann.

Sie können anhand Seriennummer jederzeit weitere Informationen über das Produkt erhalten. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns ein Mail an info@vitavortex.com


*Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

**Wo finde ich die Seriennummer für mein Produkt? Siehe Datenblatt (pdf) des jeweiligen Produktes auf der Seite der Produktbeschreibung.
Original oder Plagiat?
Aus Mangel an Geld für teure Forschungs- und Ingenieursleistung, allgemeiner Ideenlosigkeit, sowie fehlendem Unrechtsbewußtsein werden unsere Produkte gerne kopiert.
Was ist ein Plagiat?

Unter einem Plagiat wird im Urheberrecht allgemein das bewusste Aneignen fremden Geistesguts verstanden. Die weitere Definition ist umstritten. Eine Auffassung setzt für ein Plagiat die Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes voraus. Eine unerlaubte Benutzung liegt vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wird (§ 23 UrhG)[1] Das so veränderte Werk muss dann noch vom Plagiator als sein eigenes ausgegeben werden.

Nach anderer Ansicht bedeutet Plagiat nur das Unterlassen der Quellenangabe bei einer sonst erlaubten Benutzung des Werkes. Nach dieser Meinung ist Plagiator, wer als Inhaber eines Nutzungsrechts die eigene Urheberschaft behauptet oder wer bei zulässigen Zitaten (§ 51 UrhG) das zitierte Werk nicht angibt.

Sogar Selbstplagiate sind möglich. Der Urheber ist zwar berechtigt, bei der Schöpfung eines neuen Werkes ein älteres Werk zu benutzen. Wenn aber die Rechte an dem älteren Werk auf einen Erwerber übergegangen sind, ist das ältere Werk nicht frei (§ 24 UrhG).

Es ist an sich nicht strafbar, ein Plagiat zu begehen. Das konnte man unschwer im aktuellen Fall des Herrn von Guttenberg mitverfolgen. Möglicherweise verstößt ein Plagiator aber gegen das Urheberrecht und das könnte selbstverständlich geahndet werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat